Notfallbetreuung für Kinder der Klassen 5 bis 7 von Eltern mit Berufen der „kritischen Infrastruktur“ oder mit einem präsenzpflichtigen Arbeitsplatz Ab Montag, 27.04.2020 besteht an der Schule für Kinder dieser Eltern die Möglichkeit der Notfallbetreuung. Grundvoraussetzung für die Betreuung ist, dass beide Erziehungsberechtigte, im Falle von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen...Weiterlesen