Notfallbetreuung für Kinder der Klassen 5 bis 7 von Eltern mit Berufen der „kritischen Infrastruktur“ oder mit einem präsenzpflichtigen Arbeitsplatz
Ab Montag, 27.04.2020 besteht an der Schule für Kinder dieser Eltern die Möglichkeit der Notfallbetreuung. Grundvoraussetzung für die Betreuung ist, dass beide Erziehungsberechtigte, im Falle von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind. Hierzu zählen Berufe der Gesundheitsfürsorge, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Gefahrenabwehr, der Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur sowie der Lebensmittelbranche. Ab 27.04.2020 besteht zudem die Möglichkeit der Notfallbetreuung für Eltern, die vom Arbeitgeber eine Bescheinigung erhalten, dass sie an einem präsenzpflichtigen Arbeitsplatz arbeiten und nicht abkömmlich sind. Gleiches gilt für Alleinerziehende.
Anmeldung zur Notfallbetreuung:
Link: https://km-bw.de/,Lde/6229920/?LISTPAGE=131491
Ich grüße Sie ganz herzlich aus der HELA – bleiben Sie auch weiterhin gesund.
Ihre
Sabine Knapp
Realschulrektorin