Aktuelle Informationen rund um CORONA 

Corona – Neuerungen (Corona-Verordnung Schule vom 21.04.2022)  

•Ab 25.04.2022 entfällt die allgemeine Testpflicht auf das CORONA-Virus.

•Für Schülerinnen und Schüler besteht grundsätzlich keine Quarantänepflicht als Kontaktperson.

•Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5m zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2 Maske in geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften geschlossener Räume werden generell empfohlen (CoVO-Schule §1 (2).

•Bitte schicken Sie Ihr Kind, zum Schutz aller, nur zur Schule, wenn es keine coronabedingte Symptome hat (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust). 

•Ist Ihr Kind coronapositiv getestet, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid, aktuell gelten dann die bestehenden Quarantäneregelungen für die positiv getestete Person (siehe QR-CODE unten).

•Zum Schutz aller, bitten wir Besucher auch weiterhin eine medizinische Maske zu tragen.

Informationsschreiben des Kultusministeriums vom 14.04.2022

Detaillierte Informationen, siehe QR-Code

Schnelltests

Ab Montag, 19.04.2021 wird an allen weiterführenden Schulen eine indirekte Testpflicht eingeführt. Ein negatives Testergebnis ist dann Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Dies gilt sowohl für die Schülerinnen und Schüler aller Klassen sowie für das gesamte an der Schule vor Ort tätige Personal.

Unser Ziel ist es, die Schule so schnell wie möglich für alle Schülerinnen und Schüler zu öffnen, damit uns dies gelingt, ist, neben der Hygienemaßnahmen und der Impfstrategie, die Schnelltestung eine wichtige Säule. 

ANLEITUNG ZUM SELBSTTEST

Deshalb haben wir an der HELA ein einfaches und pragmatisches Konzept hierfür entwickelt, zum größtmöglichen Schutz der Gesundheit aller.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Es werden nasale Schnelltests verwendet. Die Schüler können diese ganz leicht selbst durchführen.
Die Testung findet unter Anleitung von geschulten Lehrkräften statt.

Voraussetzungen zum Schulbesuch – Einverständniserklärung

Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet diese Tests durchzuführen. Die Testung findet immer zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde der Klasse an zwei Tagen in der Woche statt. Voraussetzung zur Teilnahme am Unterricht in der Schule ist ein negatives Testergebnis. Damit Ihr Kind diese Tests unter Anleitung der Lehrkräfte durchführen kann, muss uns Ihr Einverständnis vorliegen. Bitte geben Sie Ihrem Kind dieses unterschriebene Formular unbedingt am ersten Schultag mit zur Schule. Falls Sie Fragen dazu haben, dürfen Sie sich jederzeit gerne an mich wenden: schulleitung@hlrs-hn.schule.bwl.de.

Das aktuelle Formular für die Einwilligung zu diesen Tests finden Sie hier, zusätzliche Erklärungen zum Formular hier.

Wichtig!
Alle Schülerinnen und Schüler müssen diese Einwilligung ab Montag, 19.April 2021 zur ersten Unterrichtsstunde mitbringen. Ausgenommen sind die Klassen 9e und 10a-10d, dort liegen uns Ihre Einverständniserklärungen vor.

Wer diese Einwilligung nicht dabei hat oder der Testung nicht zustimmt, darf das Schulgebäude nicht betreten.

Genauere Informationen – siehe Handreichung Schnelltests hier.

Weitere Infos – siehe Kultusministerium hier.

Ausnahmen

Teilnahme an Abschlussprüfungen und Leistungsüberprüfungen. An beidem kann teilgenommen werden, auch wenn der Testung nicht zugestimmt wird. Dann verpflichtet sich der Schüler, die Schülerin, immer das Abstandsgebot zu den Mitschülerinnen und Mitschülern einzuhalten und alle vorgegebenen Hygienemaßnahmen.