SCHUL- UND HAUSORDNUNG DER HELENE-LANGE-REALSCHULE HEILBRONN

1) Präambel

Die Helene-Lange-Realschule ist eine Gemeinschaft, bei der der einzelne Mensch im Mittelpunkt steht. Schüler* und Lehrer*, sowie weitere Beschäftigte lernen, leben und arbeiten hier zusammen und verbringen einen großen Teil des Tages hier. In unserer Kultur des Miteinanders achten wir uns gegenseitig und können uns mit unseren Stärken einbringen.
Ziel unseres gemeinsamen Handelns ist es, jungen Menschen mit dem Erreichen des Realschulabschlusses bestmögliche Perspektiven für persönliche und berufliche Entwicklungen zu öffnen.
Jeder am Schulleben Beteiligte hat das Recht auf ungestörtes Lernen und Arbeiten in einer angenehmen Atmosphäre.
Unsere Schule ist ein gewaltfreier Raum, der geprägt ist von gegenseitigem Respekt, Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und der Erkenntnis, dass ein tolerantes „Aufeinanderzugehen“ der Schlüssel für eine funktionierende Lebens- und Lerngemeinschaft ist.
Um im Team mit Freude, Fleiß und Leistungsbereitschaft diese Ziele zu erreichen, braucht es eine aktive Beteiligung von Schülern, Lehrern und Eltern. Deshalb haben wir alle gemeinsam diese Schul- und Hausordnung entwickelt.

a) Wir gehen ehrlich, wertschätzend, respektvoll und höflich miteinander um und grüßen uns gegenseitig.

b) Wir behandeln andere und das Eigentum anderer so, wie wir selbst behandelt werden möchten und wie wir erwarten, dass mit unserem Eigentum umgegangen wird.

c) Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten klären wir im persönlichen Gespräch oder nutzen die angebotenen Hilfen von Klassensprechern, Streitschlichtern, Klassenlehrern, Beratungslehrern, Schulsozialarbeitern oder Schulleitung.

d) Wir gestalten gemeinsam eine „Kultur des Hinsehens“: Wir sind verantwortlich für das, was wir tun und mitverantwortlich für das, was wir geschehen lassen. Werden wir Zeugen von Unrecht, teilen wir dies den verantwortlichen Personen mit.

 

2) Schulbesuch

Für eine erfolgreiche Ausbildung ist ein konstanter Schulbesuch unabdingbar. §1 (1) der baden-württembergischen Schulbesuchsverordnung regelt, dass wir Unterricht und Veranstaltungen der Schule ordnungsgemäß zu besuchen haben und die Schulordnung einzuhalten haben. Die Erziehungsberechtigten sind dafür mitverantwortlich, dass dies geschieht.

a) Es ist für uns selbstverständlich, dass wir regelmäßig, zuverlässig und pünktlich zur Schule kommen.

b) Schulversäumnisse durch Krankheit müssen von unseren Eltern spätestens am zweiten Tag der Schule mitgeteilt werden und in jedem Fall innerhalb von drei Tagen schriftlich bestätigt werden (Schulbesuchsverordnung §2 (2)).

c) Können wir längere Zeit nicht am Sportunterricht teilnehmen, legen wir eine ärztliche Bescheinigung vor. Trotzdem sind wir anwesend.

d) Eine Befreiung vom Unterricht oder sonstigen Schulveranstaltungen können wir nur in besonderen Ausnahmefällen schriftlich im Voraus beantragen.

e) Versäumten Unterricht arbeiten wir in jedem Fall möglichst rasch nach, um wieder auf dem aktuellen Lernstand der Klasse zu sein.

f) Das Schulgelände verlassen wir nur in begründeten Fällen und nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft; Unterrichtsstätten, die außerhalb des Schulgebäudes liegen, werden von uns auf den von der Schule vorgeschriebenen Wegen und in den vorgeschriebenen Zeiten erreicht.

g) Das Mitbringen von Gegenständen oder Wertsachen geschieht auf eigene Gefahr.

h) Vor Unterrichtsbeginn halten wir uns im Schulhof oder im Aufenthaltsbereich auf und begeben uns rechtzeitig zum jeweiligen Unterrichtsraum (10 Minuten vor der ersten Stunde, 5 Minuten sonst).

 

3) Schulgelände, Schulhaus und Schuleigentum

Schulgelände, Schulhaus und Schuleigentum der Helene-Lange- Realschule Heilbronn sind Ort und Mittel für unser gemeinschaftliches Lernen. Wir alle haben das Recht auf eine lernförderliche Atmosphäre und auf körperliche Unversehrtheit. Des Weiteren achten wir an unserer Schule auf einen umweltbewussten Umgang mit Ressourcen. Damit dies erfolgreich gelingen kann, haben alle Schüler die Verantwortung, sorgsam mit den ihnen anvertrauten Mitteln umzugehen und sich respektvoll, vorbildlich und entsprechend der Regeln auf dem Schulgelände zu verhalten.

a) Wir gehen sorgsam und verantwortungsvoll mit Schuleigentum und dem Eigentum von Mitschülern um, bei mutwilligen Beschädigungen, Missbrauch und Verschmutzungen der Einrichtungsgegenstände und Lernmittel trägt der Verursacher die entstandenen Kosten. Insbesondere achten wir auf dem gesamten Schulgelände auf Sauberkeit.
b) Lernmittel, wie Tafel, Lineale oder Kreide werden nur vom Lehrer benutzt oder zur Benutzung freigegeben, Aushänge und Plakatierungen sind nur mit Genehmigung der Schulleitung gestattet.
c) Wir schließen beim Verlassen eines Raumes die Fenster und machen das Licht aus. Stühle stellen wir auf den Tisch.
d) Wir trennen den Müll gemäß den Anweisungen der Lehrer oder des Hausmeisters. Bei der Entsorgung und Reinigung der Klassenzimmer sind wir durch die Klassendienste aktiv beteiligt.
e) Auf dem Schulgelände benehmen wir uns so, dass wir andere nicht stören und gefährden. Anweisungen der Lehrer, der Schulsozialarbeiter und der Hausmeister befolgen wir.
f) Mobiltelefone, MP3- Player, Kopfhörer und andere Multimediageräte von Schülern müssen ausgeschaltet und in der Tasche verstaut sein.
g) Wir fertigen keine unbefugten Ton- und Bildmitschnitte an.
h) Rauschmittel führen wir in keiner Form bei uns und konsumieren sie auch nicht (dazu gehören auch E-Zigaretten, E-Shishas oder Energy-Drinks).
i) Wir möchten uns alle sicher fühlen und dulden deshalb keine Waffen und waffenähnliche Gegenstände. Ebenso bringen wir keine Laserpointer mit.
j) Wir verzichten auf dem gesamten Schulgelände aus hygienischen Gründen auf das Kauen von Kaugummi.
k) Wir spucken nicht.
l) Wir achten auf angemessene Kleidung in jedem Schulbereich.
m) Da in unserer Schule Kinder vieler verschiedener Nationen unterrichtet werden und niemand durch eine ihm fremde Sprache ausgegrenzt werden soll, sprechen wir Deutsch miteinander.
n) Wir achten auf dem Schulgelände auf Ruhe. Beschädigungen und Unfälle vermeiden wir durch angemessenes Verhalten: Wir bringen andere und uns selbst nicht in Gefahr.
o) Weil die Gänge in unserem Schulhaus auch Fluchtwege sind, halten wir diese frei, in der unteren Eingangshalle legen wir Taschen nur unter der Treppe ab.
p) Wir werfen nichts aus dem Fenster.
q) Im Treppenhaus werfen wir nichts hinunter.
r) Wir lehnen uns nicht aus dem Fenster und setzen uns nicht auf die Heizkörper und Fensterbänke.
s) Fenster auf den Fluren dürfen nur von den Lehrern geöffnet werden.

 

4) Unterricht

Ein gegenseitiger wertschätzender Umgang ist Grundlage unseres Zusammenlebens.
Wir verhalten uns so, dass störungsfreies Lernen und Arbeiten möglich ist und ein positives Klassenklima entsteht.

a) Vor dem Unterricht verhalten wir uns ruhig.
b) Wir erscheinen pünktlich und mit vollständigen Arbeitsmaterialien im Klassenzimmer. Wir setzen uns und bereiten uns auf den folgenden Unterricht vor.
c) Eine angemessene Kleidung und der Umgang damit zeigt gegenseitigen Respekt und Wertschätzung. Wir ziehen Jacken, Mützen und Kappen vor Unterrichtsbeginn aus.
d) Fachräume betreten wir nur in Begleitung eines Lehrers. Wir beachten die besonderen Regeln für das Verhalten in den jeweiligen Fachräumen.
e) Ist die Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht anwesend, informieren unsere Klassensprecher das Sekretariat / die Schulleitung.
f) Wir haben alle ein Recht auf ungestörten Unterricht und bringen diesen durch geeignete Beiträge konstruktiv voran. Ein demokratischer Umgangsstil ist Grundlage des Miteinanders.
g) Hausaufgaben sind Teil des Unterrichts und werden von uns zuverlässig erledigt, damit wir gut mitarbeiten können.
h) Durch gegenseitige Rücksichtnahme fördern wir die Konzentration und Aufnahmefähigkeit jedes Einzelnen, deshalb vermeiden wir Lärm.
i) Wir halten uns an die Gesprächsregeln. Wir hören einander zu; nur einer spricht.
j) Konflikte während des Unterrichts klären wir zu einem geeigneten Zeitpunkt in angemessener Form.
k) Wenn wir den Unterricht wegen Krankheit vorzeitig verlassen müssen, brauchen wir das Einverständnis unseres Lehrers. Über ein Telefonat durch das Sekretariat werden die Erziehungsberechtigten informiert und das weitere Vorgehen abgestimmt.
l) Nach Unterrichtsschluss im jeweiligen Klassenzimmer oder Fachraum verlassen wir unsere Plätze ordentlich, stellen die Stühle auf den Tisch, schließen die Fenster und machen das Licht aus. Unser Ordnungsdienst übernimmt das Kehren des Bodens und das Säubern der Tafel.
m) Wir unterstützen andere, z. B. Kranke und Schwächere.
n) Wir übernehmen die Verantwortung, uns täglich über den Vertretungsplan über Unterrichtsveränderungen zu informieren.
o) Für Ordnung im Klassenzimmer ist jeder einzelne von uns an seinem Platz und wir als Klasse im ganzen Klassenzimmer verantwortlich.
p) Wir trinken im Unterricht nur nach Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft. Wir essen in den Pausen.
q) Während der Nebenaufsicht einer Lehrkraft erledigen wir die gestellten Aufgaben ruhig und vollständig und befolgen die Anweisungen.

 

5) Pausen

Unsere großen Pausen dienen der Entspannung und Bewegung und bieten Gelegenheit zum Essen und Trinken. In den kleinen Pausen wechseln wir bei Bedarf den Raum und bereiten unser Material für den nächsten Unterricht vor.

a) Während der großen Pausen verlassen wir die Klassenzimmer und begeben uns auf die Schulhöfe, die direkt zu unserem Schulgelände gehören.
Ab Klassenstufe 8 können wir auch die Anlage zwischen Schulhaus und Weststraße benützen. Bei schlechten Wetterverhältnissen ist ein Aufenthalt in den unteren beiden Geschossen möglich. Fluchtwege sind freizuhalten.
b) Für Anfragen und zu Gesprächen am Lehrerzimmer kommen wir nur in der zweiten großen Pause. Wir beachten die Öffnungszeiten des Sekretariats.
c) Nach Ablauf der großen Pausen begeben wir uns beim ersten Läuten zu den Unterrichtsräumen, damit der Unterricht pünktlich mit dem zweiten Klingeln wieder aufgenommen werden kann.

 

Diese Schulordnung gilt auch an den Unterrichtsstätten, die außerhalb des eigentlichen Schulgebäudes liegen.

Die bestehenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere das Schulgesetz von Baden-Württemberg, bilden den Rahmen dieser Schul- und Hausordnung. Ebenso Grundlage ist der gesunde Menschenverstand, d.h. etwas, das nicht ausdrücklich verboten ist, ist deshalb nicht automatisch erlaubt.

* Die ausschließliche Verwendung der männlichen Formen im nachfolgenden Text dient einzig der besseren Lesbarkeit und stellt keinesfalls eine Bewertung oder Bevorzugung eines Geschlechts dar.

2015 erstellt von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer der Helene-Lange-Realschule HN

gez. Sabine Knapp Realschulrektorin