Schulsozialarbeit

Allgemeine Informationen zur Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit ist ein Beratungsangebot für alle Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte sowie für das Lehrerkollegium. Dabei kooperiert die Schulsozialarbeit mit der Schulleitung der Helene-Lange-Realschule, den Lehrerinnen und Lehrern sowie mit anderen Akteuren an der Schule.

Arbeitsformen

In der Schulsozialarbeit wird bewusst niederschwellig und aufsuchend gearbeitet, wodurch eine gute Begleitung der Schülerinnen und Schüler in ihrem Prozess des Erwachsenwerdens, ihrer schulischen Ausbildung sowie ihrer sozialen Integration möglich ist.

Aufgaben

Die Aufgabe der Schulsozialarbeit ist es, Ansprechpartner für alle Belange der Schülerinnen und Schüler zu sein, zum Beispiel:

Beratung und Begleitung bei schulischen und persönlichen Schwierigkeiten
Unterstützung bei Problemen mit Freunden, Familie und Lehrern
Hilfe bei dem Umgang mit Konflikten
Prävention- und Interventionsangebote
Gruppenarbeit, Gruppenbegleitungen und Projekte

Auch Ihnen als Eltern und Erziehungsberechtigten bietet die Schulsozialarbeit Unterstützung an, zum Beispiel bei Erziehungsfragen, in Konfliktsituationen mit Ihrem Kind oder auch in der Vermittlung zu anderen Diensten und Einrichtungen.

Ein paar Beispiele, wann Sie sich als Eltern und Erziehungsberechtigte an die Schulsozialarbeitwenden können:

Das Verhalten ihres Kindes verändert sich.
Sie haben das Gefühl, Ihr Kind entzieht sich immer mehr.
Ihr Kind leidet unter Ängsten (Schulangst, Prüfungsangst, usw.).
Ihr Kind verweigert den Schulbesuch.
Sie befürchten, dass Ihr Kind Drogen nimmt.

Alle Gespräche bei der Schulsozialarbeit finden freiwillig und vertraulich statt.

Kontakt

Kernsprechzeiten

Montag bis Donnerstag- 8:00 bis 15:00 Uhr

Freitag 8:00 bis 13:00 Uhr

nach Absprache

 

Kontaktdaten

Telefon: 07131 56- 3824

Mobil: +49 172 7040631

E-Mail: glenda.schueler@heilbronn.de

 

Das Büro der Schulsozialarbeit befindet sich im Raum 113- 1. Stock.

 

Gesetzliche Grundlage
Als eine Leistung der Jugendhilfe basiert Schulsozialarbeit auf den §§ 11, 13 Abs. 1 sowie 81 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit §1 Abs. 3