Notfallbetreuung für Kinder der Klassen 5 und 6 von Eltern mit Berufen der „kritischen Infrastruktur“ auch in den Osterferien möglich

Seit Dienstag, 17.03.2020 besteht an der Schule die Möglichkeit der Notfallbetreuung für Kinder der Klassen 5 und 6 deren Eltern im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten.

Grundvoraussetzung für die Betreuung ist, dass beide Erziehungsberechtigte, im Falle von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind. Hierzu zählen Berufe der Gesundheitsfürsorge, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Gefahrenabwehr, der Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur sowie der Lebensmittelbranche. Ab nächster Woche besteht auch die Möglichkeit die Notfallbetreuung zu nutzen, wenn eine Bestätigung durch die Gemeinde vorliegt.

Anmeldung zur Notfallbetreuung:

  1. Anmeldung und evtl. Härtefallzulassung schnellst möglich ausfüllen und der Schule zukommen lassen. Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie uns telefonisch im Vorfeld (mindestens eine Tag davor) informieren, wenn ihr Kind Notfallbetreuung braucht (Tel. 07131 562441 –  telefonische Erreichbarkeit 8:00 Uhr bis 13:00 Uhroder per Mail: poststelle@hlrs-hn.schule.bwl.de) und stimmen Sie die Betreuung im Vorfeld persönlich ab, damit die Betreuung Ihres Kindes auch gewährleistet ist.
  2. D

Die Anmeldung zur Notfallbetreuung haben Sie mit dem Elternbrief am 16.03.2020 erhalten, hier können Sie die Härtefallzulassung herunterladen.

 

  1. Bitte geben Sie das Schreiben auf jeden Fall Ihrem Kind mit, wenn Sie es ab Montag in den Ferien zur Schule schicken, es kann nur unter oben genannten Bedingungen  betreut werden.