Wir verwenden nasale Schnelltests („Popeltest“). Diese sind sehr einfach zu handhaben. Die Schüler werden von geschulten Lehrkräften angeleitet und beaufsichtigt und führen den Schnelltest selbst an sich durch.
Die Teilnahme an den Selbsttests ist in der ersten Woche nach den Osterferien noch freiwillig. Ein ausführliches Informationsschreiben und die Einverständniserklärung zur Testung haben Sie über MS Teams in der Klassengruppe Ihres Kindes erhalten. Insbesondere für die Abschlussklassen wünschen wir uns, so lange wie nur irgend möglich, Unterricht in Präsenz. Deshalb wende ich mich mit der dringenden Bitte an Sie, geben Sie Ihrem Kind schon diese Woche die Einverständniserklärung am ersten Präsenztag unterschrieben mit zur Schule.
Ab 19.04.2021 besteht eine indirekte Testpflicht, wenn der Inzidenzwert über 100 liegt:
Es dürfen dann nur Schülerinnen und Schüler am Unterricht teilnehmen, die sich zwei Selbsttests pro Woche unterziehen.
Entscheiden sich Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler gegen die Inanspruchnahme der Testungen, so ist in den betroffenen Stadt- und Landkreisen bei einer Inzidenz von über 100 weder die Teilnahme am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung noch das Betreten des Schulgebäudes möglich. Von diesem Zutritts- und Teilnahmeverbot gibt es Ausnahmen, insbesondere für die Teilnahme an Abschlussprüfungen.
Sollte die Inzidenz am 19.04.2021 unter 100 sein, bieten wir weiterhin freiwillige Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler an.
Im Laufe der kommenden Woche werden wir auch hierüber über das Klassenteam der jeweiligen Klasse ausführlich informieren.
2021-04-07 Handreichung Teststrategie 2021-04-07 MD-Schreiben –