Für Baden-Württemberg sind am Mittwoch, 17. Januar 2024, Glatteis und Blitzeis vorhergesagt. Dies kann sich auch auf Verkehr und Schulweg auswirken. Das Kultusministerium weist darauf hin, dass dennoch die Schulpflicht gilt und empfiehlt, Behinderungen nach Möglichkeit einzukalkulieren.
Ungeachtet eventueller Auswirkungen auf den Verkehr und den Schülertransport findet in Baden-Württemberg am Mittwoch, 17. Januar 2024, regulärer Unterricht statt.
Schülerinnen und Schüler, die wegen Ausfällen des öffentlichen Nah- oder Fernverkehrs nicht zur Schule kommen können und nicht über alternative Fahrtmöglichkeiten verfügen bzw. ein Schulweg aufgrund der Witterungsbedingungen unmöglich ist, dürfen dem Präsenzunterricht ausnahmsweise fernbleiben.
In diesem Fall ist die Schule unmittelbar darüber zu informieren. Schülerinnen bzw. Schüler gelten unter diesen Voraussetzungen als entschuldigt (§ 2 Absatz 1 der Schulbesuchsverordnung). Dies gilt auch, wenn eine Schülerin oder ein Schüler infolge von Blitzeis oder Einschränkungen im öffentlichen Verkehr nur verspätet zum Unterricht erscheinen kann.